Der TÜV-Rheinland, Shanghai/ China hat die Produkte der Frosty-Family nach den strengen Auflagen des deutschen §31 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) auf Herz und Nieren geprüft. Die Ergebnisse zeigen: Frosty-Becher sind nicht nur geschmacksneutral, sondern auch lebensmittelrechtlich völlig unbedenklich.